Unternehmensrestrukturierung
Sanierung von Kapitalgesellschaften unter Aufsicht des Insolvenzgerichts. Erstellung von Sanierungsgutachten, Verhandlung mit Gläubigern und Fortführung des Geschäftsbetriebs.
„Die Sanierung nach § 1 InsO erfordert ein tragfähiges Konzept und die Zustimmung der Gläubigerversammlung.“